Schrift mit zu wenig Kontrast
Hellgraue Schrift auf Weiß, Text auf Fotos oder Knöpfe, die sich nur durch ihre Farbe abheben: Wer schlecht sieht oder in der Sonne aufs Handy schaut, kann sie kaum lesen.
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Für eine barrierefreie Website in Wolfsburg baue ich deine Seiten so um, dass auch Kunden sie bedienen können, die schlecht sehen oder keine Maus benutzen. Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), aber nicht für jedes Angebot. Zuerst gleiche ich deins mit Gesetz und amtlichen Leitlinien ab: Wird es erfasst, und greift die Ausnahme für Kleinstunternehmen? Eine Rechtsberatung ist das nicht. Danach prüfe ich Kontraste, die Bedienung nur mit Tastatur, Alternativtexte für Bilder, Formularbeschriftungen und die Struktur für Screenreader, die Seiten vorlesen.
Auf deine Anfrage antworte ich werktags innerhalb von 24 Stunden. Im Erstgespräch klären wir in etwa einer Stunde, was Kunden auf deiner Website erledigen und wo sie heute hängen bleiben. Wir sprechen bei dir im Betrieb in Wolfsburg und Umgebung, per Video oder am Telefon, wie du willst. Nach der Bestandsaufnahme nenne ich dir den Preis, bevor ich anfange.
Der Screenreader liest vor„Grafik. Eingabefeld. Eingabefeld.“
Die meisten Websites sehen ordentlich aus und funktionieren mit Maus und Augen. Barrieren treffen Kunden, die schlecht sehen, keine Maus benutzen oder sich die Seite vorlesen lassen, und beim eigenen Durchklicken fallen sie nicht auf. Das gilt für den Onlineshop ebenso wie für die Terminbuchung.
Beispiel: Seiten, Banner, Bild und Felder sind erfunden.
Hellgraue Schrift auf Weiß, Text auf Fotos oder Knöpfe, die sich nur durch ihre Farbe abheben: Wer schlecht sieht oder in der Sonne aufs Handy schaut, kann sie kaum lesen.
Menü, Cookie-Banner oder Bestellknopf lassen sich mit der Tastatur nicht erreichen, oder man sieht nicht, wo man gerade ist. Wer keine Maus benutzen kann, kommt nicht bis zum Ende.
Ein Screenreader liest die Seite vor. Fehlen Alternativtexte, also Beschreibungen der Bilder, Beschriftungen der Eingabefelder oder echte Überschriften, hört man nur „Grafik“, „Eingabefeld“ oder einen Text ohne Gliederung. Eine Bestellung wird dann zum Raten.
Prüfung · Tastatur · Formulare · Abläufe
Welche davon dein Betrieb braucht, steht im Angebot.
Prüfung
Maßstab ist die EN 301 549, laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit derzeit die zentrale technische Referenz. Ihre neue Fassung vom September 2026 verlangt für Websites die WCAG 2.2, die internationalen Richtlinien für Webinhalte, auf Stufe AA. Danach prüfe ich mit Werkzeugen, Tastatur und Screenreader.
Kontrast
Text, Knöpfe und Eingabefelder bekommen genug Kontrast zum Hintergrund, und keine Information hängt nur an einer Farbe, etwa ein rot markiertes Pflichtfeld. Deine Markenfarben bleiben erkennbar; Töne passe ich nur so weit an wie nötig. Schrift lässt sich vergrößern, ohne dass etwas abgeschnitten wird.
Tastatur
Menü, Cookie-Banner, Filter, Kalender und Bestellknopf lassen sich mit der Tastatur bedienen, etwa mit Tabulator-, Pfeil- und Eingabetaste, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarer Markierung, wo man gerade ist. Aus keinem Fenster kommt man nur mit der Maus wieder heraus.
Screenreader
Bilder, die etwas aussagen, bekommen einen Alternativtext, den Screenreader vorlesen: beim Produktfoto, was Kunden wissen müssen, beim Symbol seine Funktion. Reine Schmuckbilder markiere ich so, dass Screenreader sie überspringen. Automatisch erzeugte Texte übernehme ich nicht ungeprüft; den Zweck eines Bildes erkennt kein Werkzeug.
Formulare
Jedes Eingabefeld bekommt eine Beschriftung, die sichtbar bleibt und die Screenreader mitlesen, statt nur eines grauen Platzhaltertexts. Pflichtfelder sind als solche erkennbar, und Fehlermeldungen sagen, was falsch ist und wie es richtig geht, auch im Bestellweg und in der Terminbuchung.
Screenreader
Überschriften in richtiger Rangfolge, Bereiche wie Navigation und Hauptinhalt, Links mit sprechendem Text statt „hier klicken“ und die richtige Sprache der Seite: So erkennt ein Screenreader die Gliederung. Nutzer springen dann direkt zu dem, was sie suchen.
Abläufe
Ein Ablauf zählt nur ganz: Warenkorb, Konto, Zahlung und Bestätigung prüfe ich am Stück, wie die Norm es für vollständige Abläufe verlangt. Module anderer Anbieter, etwa für Zahlung oder Termine, prüfe ich mit; was ich dort nicht ändern kann, steht im Prüfbericht.
Wie läuft das ab?
Abgestimmt wird per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Ein freigegebenes Arbeitsbeispiel zeige ich dir auf Anfrage.
Im Gespräch gleiche ich dein Angebot mit dem Gesetz und den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums ab. Schließen Verbraucher über deine Website Verträge, etwa beim Bestellen oder Buchen, und kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen in Frage? Die Antworten schreibe ich dir auf, soweit mein Wissen reicht. Danach teste ich deine wichtigsten Seiten mit Tastatur und Prüfwerkzeug.
Du bekommst das Angebot mit Festpreis; darin steht, welche Seiten und Abläufe ich prüfe und umbaue. Nach deiner Zusage prüfe ich sie nach der Europäischen Norm EN 301 549. Im Prüfbericht, den du dann bekommst, steht jede Barriere mit Stelle, Folge für deine Kunden und der Änderung, die ich vorschlage.
Ich baue selbst um, in Vorlagen, Code und Inhalten deiner Website, zuerst bei Bestellung, Buchung und Kontakt, weil Kunden dort ans Ziel kommen müssen. Danach folgen die übrigen Seiten in der Reihenfolge des Prüfberichts. Vorlagen und Erweiterungen ändere ich so, dass ein Update die Änderungen nicht überschreibt. Alternativtexte und Beschriftungen schreibe ich selbst; auf Wunsch lege ich sie dir vorher vor.
Jede Änderung prüfe ich nach, mit Tastatur und Screenreader. Zur Übergabe bekommst du den aktualisierten Prüfbericht und eine kurze Anleitung für alle, die bei dir Inhalte einpflegen, damit neue Bilder und Seiten keine neuen Barrieren bringen. Die Angaben zur Barrierefreiheit, die erfasste Dienstleister bereitstellen müssen, erstelle ich aus dem Prüfbericht mit, oder du lieferst sie selbst. Auf deiner Website binde ich sie ein.
Wie lange dauert das?Wochen, je nach Seiten und System
Die Prüfung dauert je nach Zahl der Seiten und Abläufe Tage bis Wochen, der Umbau ebenso. Auf Wunsch machen wir einen Zeitplan, was bis wann steht; die Zeitpunkte sind ungefähr. Neue Seiten, Bilder und Erweiterungen können neue Barrieren bringen, und fällt dein Angebot unter das BFSG, muss es dauerhaft barrierefrei bleiben. Neue Inhalte prüfe ich auf Anfrage nach.
Bei Onlineshops mit Konto, Warenkorb und Zahlung dauert es meist länger als bei einer Website ohne Shop.
Lässt dein System eine Stelle nicht ändern, sage ich dir das, und wir suchen einen anderen Weg, etwa eine andere Erweiterung.
Eine Website ganz ohne Barrieren garantiere ich nicht.
Was kostet das?Einmalig zum Festpreis
Prüfung und Umbau mache ich zum Festpreis, Nachprüfungen neuer Inhalte auf Anfrage, jeweils mit eigenem Angebot.
Prüfung und UmbauFestpreis
Ein einmaliger Auftrag, kein Vertrag mit Laufzeit; das gilt auch für jede Nachprüfung.
Nachprüfung neuer Inhalteauf Anfrage, eigenes Angebot
Enthalten sind der Prüfbericht, der Umbau der Stellen aus dem Angebot und die Nachprüfung mit Tastatur und Screenreader.
Die Änderungen stecken im Code deiner Website und bleiben erhalten, auch ohne weiteren Auftrag.
Fällt ein Fehler in meiner Arbeit auf, korrigiere ich ihn ohne neuen Preis.
Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.
Lizenzkosten, etwa für eine Formular-Erweiterung, nenne ich dir vorher. Ein Overlay-Abo, also ein Zusatzprogramm mit eigenem Symbol auf der Seite, verkaufe ich nicht.
Lohnt sich der Umbau einer alten Website oder eines alten Shops nicht, rate ich zur neuen Website oder zum neuen Onlineshop; barrierefrei bauen ist dort ein eigener Baustein. PDF-Dateien und Videos ohne Untertitel stehen mit eigenem Preis im Angebot.
Der Preis steht nach der Bestandsaufnahme fest und ändert sich nicht, wenn eine Stelle mehr Arbeit macht als gedacht. Leichte Mehrarbeit ist enthalten. Kommen Seiten oder Abläufe dazu, ändert sich Abgestimmtes grundlegend oder findet eine spätere Nachprüfung Barrieren in neuen Inhalten, nenne ich dir die Kosten vorher.
Den Prüfbericht oder einzelne Arbeiten kannst du auch allein beauftragen, etwa wenn deine Agentur den Umbau übernimmt oder du mit Kontrasten und Formularen anfangen willst.
Ein Prüfbericht ist keine rechtliche Bewertung. Er zeigt, welche Prüfpunkte erfüllt sind und welche nicht; ob das für dein Angebot rechtlich genügt, schätze ich ein, soweit mein Wissen reicht.
Angaben und Zugänge brauche ich einmal am Anfang; danach bist du nur für Fragen zu deinen Bildern und Abläufen gefragt, für Freigaben nur auf Wunsch.
Für den Abgleich nennst du mir, ob du an Verbraucher oder nur an Firmen verkaufst und was Kunden auf deiner Website abschließen können. Dazu kommen Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme deines Betriebs. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt bei weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Zahlen bleiben bei mir.
Den Zugang gibst du mir, wie es dir passt: als Einladung, eigener Nutzer oder Zugangsdaten. Du kannst mich jederzeit entfernen oder das Passwort ändern; was sich trennen lässt, läuft auf deinen Namen.
Für manche Alternativtexte brauche ich dein Wissen, etwa welches Detail auf einem Produktfoto für Kunden zählt.
Wie eng wir uns abstimmen und was du vorher sehen willst, etwa Farben oder Alternativtexte, legst du fest. Arbeitest du mit einer Agentur, stimme ich die Änderungen mit ihr ab.
Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot.
Alle drei kosten dich nichts.