Jan Bittenbinder Du sprichst direkt mit mir, und ich setze die Arbeiten selbst um. Webdesign seit 2020.

Barrierefreie Website für Hannover

Eine barrierefreie Website für Hannover beginnt bei mir mit der Frage, ob das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) dein Angebot überhaupt betrifft. Seit Juni 2025 ist es in Kraft, gilt aber nicht für jedes Angebot. Am Anfang steht deshalb der Abgleich mit Gesetz und amtlichen Leitlinien: Ist dein Angebot erfasst, und könnte die Ausnahme für Kleinstunternehmen greifen? Rechtsberatung leiste ich damit nicht. Anschließend teste ich, ob Kontraste reichen, ob alles nur mit der Tastatur funktioniert, ob Bilder Alternativtexte und Formularfelder Beschriftungen haben und ob die Struktur für Screenreader taugt, also für Programme, die Seiten vorlesen. Am Ende stehen Seiten, die auch Kunden mit Sehschwäche oder ohne Maus bedienen können; den Umbau dafür übernehme ich.

Werktags antworte ich innerhalb von 24 Stunden. Im Erstgespräch, rund eine Stunde, gehen wir durch, was Kunden bei dir online erledigen möchten und wo sie heute aufgeben. Den Gesprächsweg wählst du: Telefon oder Video. Den Preis kennst du nach der Bestandsaufnahme, noch bevor die Arbeit beginnt.

Blass · nur mit Maus · stumm

Wo Kunden auf deiner Website hängen bleiben, ohne dass du es merkst

Für Nutzer mit Maus und guten Augen funktioniert fast jede Website; deshalb findest du beim eigenen Durchklicken selten etwas. Kunden mit Sehschwäche, ohne Maus oder mit Vorleseprogramm stoßen dagegen auf Hürden, im Onlineshop wie bei der Terminbuchung.

Beispiel: Seiten, Banner, Bild und Felder sind erfunden.

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Text, der im Hintergrund verschwindet

Hellgraue Buchstaben auf weißem Grund, Schrift mitten im Foto oder Knöpfe, die sich bloß farblich abheben: Bei nachlassenden Augen oder grellem Sonnenlicht auf dem Handy bleibt davon wenig zu erkennen.

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Kein Weg ohne Maus

Das Menü, der Cookie-Hinweis oder der Knopf zum Bestellen reagieren nicht auf die Tastatur, oder niemand sieht, welches Element gerade ausgewählt ist. Wer auf die Tastatur angewiesen ist, gibt irgendwann auf.

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Was ein Vorleseprogramm nicht findet

Ein Screenreader liest vor, was im Seitencode steht. Gibt es dort keine Alternativtexte, das heißt Bildbeschreibungen, keine beschrifteten Eingabefelder und keine echten Überschriften, bleibt vom Inhalt nur „Grafik“ und „Eingabefeld“ übrig, dazu Text am Stück ohne Gliederung. Wer so bestellen will, rät sich durch das Formular.

Norm · Lesbarkeit · Bedienung · Ablauf

Website barrierefrei machen: Norm, Bedienung, Beschriftung

Welche Bausteine du davon brauchst, hält das Angebot fest.

  1. Prüfung

    Geprüft wird nach EN 301 549

    Ich prüfe gegen die EN 301 549, in der die Bundesfachstelle Barrierefreiheit derzeit die zentrale technische Referenz sieht. Seit September 2026 liegt sie in neuer Fassung vor, und die verlangt für Websites die WCAG 2.2 auf Stufe AA, also die internationalen Richtlinien für Webinhalte. Geprüft wird mit Werkzeugen, per Tastatur und mit einem Screenreader.

  2. Screenreader

    Alternativtexte mit Inhalt

    Bilder mit einer Aussage bekommen einen Alternativtext, den Screenreader vorlesen: beim Foto einer Küche, worauf es Interessenten ankommt, beim Symbol seine Funktion. Reine Dekoration markiere ich so, dass Screenreader sie auslassen. Bildtexte, die ein Programm vorschlägt, prüfe ich immer selbst, denn welchen Zweck ein Bild auf der Seite erfüllt, weiß das Programm nicht.

  3. Kontrast

    Kontrast, Farbe, Schriftgröße

    Schrift, Knöpfe und Eingabefelder bekommen so viel Kontrast, dass sie sich klar vom Hintergrund lösen. Keine Information steckt allein in einer Farbe, etwa ein reduzierter Preis, der nur durch Rot auffällt. Deine Markenfarben bleiben erkennbar; Töne justiere ich nur nach, wo es sein muss. Und wer die Schrift größer stellt, sieht trotzdem alles.

  4. Screenreader

    Überschriften, Bereiche, Sprache

    Ich bringe Überschriften in die richtige Rangfolge, zeichne Bereiche wie Navigation und Hauptinhalt aus, gebe Links einen Text mit Aussage statt „Link“ und stelle die Sprache der Seite richtig ein. Ein Screenreader erkennt dann die Gliederung, und wer etwas sucht, findet über sie direkt dorthin.

  5. Tastatur

    Durchgängig per Tastatur

    Ob Navigation, Filterleiste, Kalender, Cookie-Banner oder Bestellknopf: Mit Tabulator, Pfeiltasten und Eingabetaste kommt man überall hin, in logischer Reihenfolge, und ein deutlicher Rahmen zeigt, wo man gerade steht. Fenster, die nur per Maus zugehen, gibt es danach nicht mehr.

  6. Formulare

    Beschriftete Felder, verständliche Fehler

    Graue Platzhalter ersetze ich durch Beschriftungen, die über dem Feld sichtbar bleiben und die ein Screenreader ansagt. Pflichtfelder sind auf einen Blick zu erkennen, und eine Fehlermeldung sagt, was nicht stimmt und wie es geht, im Bestellweg ebenso wie in der Terminbuchung.

  7. Abläufe

    Bestellweg und Terminbuchung am Stück

    Warenkorb, Kundenkonto, Bezahlung, Bestätigung: Diese Schritte teste ich zusammen in einem Durchlauf, denn bei vollständigen Abläufen schaut die Norm aufs Ganze. Eingebundene Module anderer Anbieter, etwa für Bezahlung oder Terminvergabe, gehören dazu; was ich darin nicht ändern kann, steht im Prüfbericht.

Wie läuft das ab?

Erst BFSG-Abgleich, dann Prüfbericht, dann Umbau

Telefon, E-Mail, WhatsApp: Auf diesen Wegen erreichst du mich für Absprachen. Ein freigegebenes Arbeitsbeispiel bekommst du auf Anfrage zu sehen.

  1. Abgleich und erster Test

    Am Anfang steht dein Angebot auf dem Prüfstand: Ich gleiche es mit dem BFSG ab und mit den Leitlinien, die das Bundesarbeitsministerium herausgegeben hat. Entsteht über deine Website ein Vertrag mit Verbrauchern, weil dort jemand bestellt oder einen Termin bucht? Und fällt dein Betrieb womöglich unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen? Schriftlich festgehalten bekommst du meine Einschätzung, soweit mein Wissen reicht. Dann nehme ich mir deine wichtigsten Seiten vor, per Tastatur und mit einem Prüfwerkzeug.

  2. Preis und Prüfung nach Norm

    Im Angebot stehen der Festpreis und welche Seiten und Abläufe ich mir vornehme. Hast du zugesagt, nehme ich die Prüfung nach EN 301 549 vor, der Europäischen Norm. Für jede gefundene Barriere hält der Prüfbericht fest, wo sie steckt, was sie für deine Kunden bedeutet und welche Änderung ich vorschlage.

  3. Umbau, wichtigste Wege zuerst

    Umgebaut wird von mir persönlich: an Seitenvorlagen, im Quelltext und in den Inhalten. Den Anfang machen Bestellung, Buchung und Kontakt, weil Kunden dort ihr Ziel erreichen müssen; danach geht es Seite für Seite so weiter, wie der Prüfbericht es gewichtet. Vorlagen und Erweiterungen passe ich so an, dass auch das nächste Update nichts zurückdreht. Alternativtexte und Beschriftungen formuliere ich selbst; vorab zur Durchsicht bekommst du sie, wenn du willst.

  4. Nachtest und Übergabe

    Jede einzelne Änderung kontrolliere ich danach noch einmal, per Tastatur und mit Screenreader. Zur Übergabe bekommst du zwei Dinge: den auf Stand gebrachten Prüfbericht und eine knappe Anleitung für dein Redaktionsteam, damit neue Bilder und Seiten ohne Barrieren bleiben. Die Angaben zur Barrierefreiheit, die das BFSG von erfassten Dienstleistern verlangt, entwerfe ich auf Basis des Prüfberichts, sofern du sie nicht selbst lieferst; auf deiner Website binde ich sie anschließend ein.

Wie lange dauert das?Zeitrahmen nach Seitenzahl und Abläufen

Wie schnell Prüfung und Umbau fertig werden

Wie viele Seiten und Abläufe es sind, bestimmt die Dauer: Für die Prüfung sind Tage bis Wochen realistisch, für den Umbau ebenso. Möchtest du einen Zeitplan, schreiben wir auf, was ungefähr bis wann steht. Später können neue Seiten, Bilder oder Erweiterungen wieder Barrieren mitbringen, und fällt dein Angebot unter das BFSG, gilt die Barrierefreiheit nicht nur zum Stichtag, sondern dauerhaft. Auf Anfrage prüfe ich neue Inhalte nach.

  1. Am StartAbgleich und erster Test
  2. Als ZweitesPreis und Prüfung nach Norm
  3. Als DrittesUmbau, wichtigste Wege zuerst
  4. Als ViertesNachtest und Übergabe
  5. Wenn du willstNeues erneut prüfen
Ein typischer Verlauf.

Bei einem Onlineshop mit Kundenkonto, Warenkorb und Zahlung musst du meist mit mehr Zeit rechnen als bei einer Website ohne Verkauf.

Wenn das System eine Stelle sperrt

Gibt dein System eine Stelle nicht frei, sage ich dir das ohne Umschweife, und wir überlegen zusammen, wie es anders geht, zum Beispiel mit einer anderen Erweiterung.

Eine Website ganz ohne Barrieren kann ich nicht versprechen.

Was kostet das?Einmal bezahlen, kein Abo

Barrierefreie Website Hannover: Kosten, Festpreis, Extras

Prüfung und Umbau kosten einen Festpreis. Ob später neue Inhalte nachgeprüft werden, entscheidest du; dafür gibt es dann jedes Mal ein eigenes Angebot.

Prüfung und UmbauFestpreis

Ein einmaliger Auftrag ohne Vertragslaufzeit, genau wie jede spätere Nachprüfung.

Nachprüfung neuer Inhalteauf Anfrage, eigenes Angebot

Was der Festpreis umfasst

Bezahlt sind damit der Prüfbericht, alle im Angebot genannten Umbauten und das Nachprüfen per Tastatur und Screenreader.

Die Änderungen sind Teil des Codes deiner Website und bleiben, auch wenn kein weiterer Auftrag folgt.

Für Fehler in meiner Arbeit gibt es keinen neuen Preis; ich behebe sie.

Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot kosten nichts und binden dich zu nichts.

Für Lizenzen, etwa eine Erweiterung, mit der Formulare zugänglich werden, nenne ich dir die Kosten vorher. Overlay-Abos, also Zusatzsoftware, die mit eigenem Symbol über deiner Website liegt, gehören nicht zu meinem Angebot.

Neubau, PDFs, Untertitel: separat

Ist deine Website oder dein Shop so alt, dass sich ein Umbau nicht mehr lohnt, rate ich zum Neubau: als neue Website oder als neuer Onlineshop, in dem Barrierefreiheit ein eigener Baustein ist. PDF-Dateien barrierefrei machen und vorhandene Videos untertiteln: Beides hat im Angebot einen eigenen Preis.

Davon hängt der Aufwand ab

  • Umfang der Website: Zahl der Seiten und der Vorlagen
  • Was Kunden online abschließen: Bestellung, Buchung, Kundenkonto
  • Das zugrunde liegende System, ob WordPress, Shopware, Baukasten oder ein anderes
  • Wie viel Bildmaterial, Grafik und Formulare dazugehören
  • Nötige Anpassungen an den Markenfarben
  • Eingebundene Fremdmodule, etwa zum Bezahlen oder für Termine

Ist die Bestandsaufnahme gemacht, steht der Preis. Wird eine Stelle aufwendiger als gedacht, bleibt er gleich, und kleinere Mehrarbeit ist ohnehin eingeplant. Mehrkosten nenne ich dir nur vorab und nur in drei Fällen: Es kommen Seiten oder Abläufe hinzu, Vereinbartes ändert sich grundlegend, oder eine spätere Nachprüfung findet Barrieren in neuen Inhalten.

Möchtest du nur den Prüfbericht oder einzelne Arbeiten, geht das auch, etwa wenn deine Agentur den Umbau erledigt oder du zuerst Kontraste und Formulare angehen willst.

Der Beweis ist der fertige Bestellvorgang, nicht das Prüfsiegel

Was ich belegen kann

  • Für jede Seite die erfüllten Prüfpunkte, festgehalten im Prüfbericht
  • Ob jemand nur mit Tastatur oder Screenreader bis ans Ende einer Bestellung, Buchung oder Kontaktanfrage kommt
  • Weitere Fragen von dir, soweit sich das messen lässt

Diese Belege reichen nicht

  • Die höchste Punktzahl in einem automatischen Testprogramm
  • Overlays, in denen die Überwachungsstellen von Bund und Ländern derzeit keinen Weg sehen, die Barrieren einer Website vollständig zu beseitigen
  • Ein Siegel „BFSG-konform“, hinter dem kein Prüfbericht steht
  • Eine tadellose Startseite, während der Kauf an der Kasse scheitert

Rechtlich bewertet der Prüfbericht nichts. Er listet Prüfpunkt für Prüfpunkt auf, was erfüllt und was offen ist. Ob das rechtlich genügt, beurteile ich nur im Rahmen dessen, was ich weiß.

Deine Angaben für den BFSG-Abgleich, Zugänge und Bildwissen

Zu Beginn brauche ich einmal Angaben und Zugänge; später kommen von mir nur noch Fragen zu Bildern und Abläufen, und Freigaben nur, wenn du sie haben willst.

  1. Kundschaft und Betriebsgröße

    Für den Abgleich brauche ich ein paar Angaben: Kaufen bei dir Privatleute oder ausschließlich Unternehmen? Was lässt sich über deine Website abschließen? Dazu kommen Zahl der Beschäftigten, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Ausgenommen als Kleinstunternehmen ist, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und entweder beim Jahresumsatz oder bei der Bilanzsumme die Grenze von 2 Millionen Euro nicht überschreitet. Was du mir an Zahlen nennst, behalte ich für mich.

  2. Website- und Shopzugang

    Wie du mich hineinlässt, bestimmst du: per Einladung, mit eigenem Nutzer oder über Zugangsdaten. Jederzeit kannst du mich entfernen oder das Passwort ändern. Konten, die sich von mir trennen lassen, laufen auf dich.

  3. Was Käufer auf Bildern sehen wollen

    Damit Alternativtexte treffen, frage ich dich manchmal, was auf einem Bild wichtig ist, etwa beim Foto einer Küche: die Arbeitsplatte, die Geräte oder der Stauraum?

  4. Abstimmung, auch mit Agentur

    Du bestimmst, wie oft wir Rücksprache halten und was du vor dem Einbau sehen willst, etwa neue Farbtöne oder Alternativtexte. Bei einer beteiligten Agentur gehe ich die Änderungen vorher mit ihr durch.

Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot.
Alle drei kosten dich nichts.