Jan Bittenbinder Du sprichst direkt mit mir, und ich setze die Arbeiten selbst um. Webdesign seit 2020.

Barrierefreie Website in Gifhorn

Eine barrierefreie Website in Gifhorn bedeutet für mich: Auch wer ohne Maus auskommen muss oder schlecht sieht, kann deine Seiten bedienen, und dafür baue ich sie um. Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG), allerdings nicht für jedes Angebot. Ob deins dazugehört und ob dir die Ausnahme für Kleinstunternehmen offensteht, kläre ich vorab im Abgleich mit dem Gesetz und den amtlichen Leitlinien. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Anschließend sehe ich mir Kontraste an, teste, ob alles nur mit der Tastatur funktioniert, und prüfe Alternativtexte, Formularbeschriftungen und den Aufbau für Screenreader, das sind Programme, die Seiten vorlesen.

Du bekommst werktags innerhalb von 24 Stunden Antwort. Im Erstgespräch, das etwa eine Stunde dauert, schauen wir darauf, was Kunden auf deiner Website erledigen wollen und wo sie heute steckenbleiben. Sprechen können wir per Video oder am Telefon, so wie es dir passt. Nach der Bestandsaufnahme sage ich dir den Preis, noch bevor ich anfange.

Farbe · Fokus · Feldnamen

Drei Barrieren, die Kunden ohne Maus und mit Sehschwäche bremsen

Versuch einmal, auf deiner Website nur mit der Tab-Taste eine Reservierung abzuschicken. Mit Maus und gutem Sehvermögen klappt fast jede Seite, doch wer schlecht sieht, keine Maus nutzt oder sich vorlesen lässt, scheitert oft an Stellen, die beim eigenen Durchklicken nie auffallen. Das betrifft Shops genauso wie Terminbuchungen.

Beispiel: Seiten, Banner, Bild und Felder sind erfunden.

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Zu wenig Kontrast

Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund, Text auf Fotos oder Knöpfe, die nur ihre Farbe von der Umgebung unterscheidet, sind schwer zu erkennen. Mit schwachen Augen oder bei Sonne auf dem Display bleibt davon wenig lesbar.

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Nur für die Maus gebaut

Mit der Tastatur erreicht man Menü, Cookie-Banner oder Bestellknopf nicht, oder es ist nicht zu sehen, welches Element gerade ausgewählt ist. Ohne Maus endet der Weg dann vor dem Abschluss.

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Fehlende Beschriftungen

Screenreader lesen Seiten vor. Ohne Alternativtexte, das heißt Bildbeschreibungen, ohne beschriftete Eingabefelder und ohne echte Überschriften kündigt der Screenreader nur „Grafik“ oder „Eingabefeld“ an, und den Text hört man ohne Gliederung. Eine Bestellung abzuschließen, gelingt dann nur mit Glück.

Prüfung · Kontrast · Gliederung

Was ich prüfe und umbaue, damit deine Website barrierefrei wird

Welche Bausteine du brauchst, halten wir im Angebot fest.

  1. Prüfung

    EN 301 549 und WCAG 2.2 AA als Maßstab

    Grundlage meiner Prüfung ist die EN 301 549. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit nennt sie derzeit die zentrale technische Referenz. Für Websites fordert ihre neue Fassung vom September 2026 Stufe AA der WCAG 2.2, also der internationalen Richtlinien für Webinhalte. Ich arbeite dabei mit Prüfwerkzeugen, der Tastatur und einem Screenreader.

  2. Tastatur

    Tastaturbedienung ohne Sackgassen

    Ob Menü, Cookie-Banner, Filter, Kalender oder Bestellknopf: Alles lässt sich mit der Tastatur steuern, über Tabulator, Pfeiltasten und Eingabe, in logischer Reihenfolge und mit einer sichtbaren Markierung, wo man sich befindet. Es gibt kein Fenster, das nur per Mausklick wieder zugeht.

  3. Kontrast

    Kontraste, Farben und große Schrift

    Texte, Knöpfe und Eingabefelder bekommen ausreichend Kontrast, und keine Information läuft nur über Farbe, wie ausverkaufte Größen, die bloß grau statt schwarz erscheinen. Deine Markenfarben behalten ihren Wiedererkennungswert, Töne passe ich nur an, wo es nötig ist. Wird die Schrift vergrößert, bleibt alles vollständig sichtbar.

  4. Screenreader

    Überschriften, Bereiche, Linktexte

    Ich ordne Überschriften in die richtige Rangfolge, kennzeichne Bereiche wie Navigation und Hauptinhalt, ersetze Links wie „weiter“ durch Texte mit Aussage und setze die Sprache der Seite korrekt. Ein Screenreader erkennt so die Gliederung, und Nutzer springen direkt zum Gesuchten.

  5. Formulare

    Beschriftete Formularfelder

    Jedes Feld erhält eine dauerhaft sichtbare Beschriftung, die auch ein Screenreader vorliest, anstelle eines grauen Platzhalters. Pflichtfelder sind als solche zu erkennen. Bei Fehlern sagt die Meldung, was fehlt oder falsch ist und wie es richtig geht, im Bestellweg ebenso wie bei Buchung oder Reservierung.

  6. Screenreader

    Alternativtexte für Bilder und Symbole

    Aussagekräftige Bilder bekommen einen vorlesbaren Alternativtext, beim Foto eines Hotelzimmers zum Beispiel das, was Gäste wissen wollen, beim Symbol seine Funktion. Bilder, die nur schmücken, werden für Screenreader ausgeblendet. Automatisch erzeugte Beschreibungen kontrolliere ich immer selbst, denn ob ein Bild informiert oder nur schmückt und was es auf der Seite soll, kann eine Software nicht beurteilen.

  7. Abläufe

    Abläufe am Stück geprüft

    Eine Reservierung oder Bestellung prüfe ich vom ersten bis zum letzten Schritt in einem Durchgang: Warenkorb, Konto, Zahlung und Bestätigung, so wie es die Norm bei vollständigen Abläufen vorsieht. Eingebundene Module anderer Anbieter, etwa für Termine oder Zahlung, prüfe ich mit; was sich dort nicht ändern lässt, steht im Prüfbericht.

Wie läuft das ab?

So gehe ich vor: BFSG-Abgleich, Prüfbericht, Umbau

Abstimmen können wir uns am Telefon, per E-Mail oder über WhatsApp. Wenn du magst, zeige ich dir ein freigegebenes Arbeitsbeispiel.

  1. Gespräch und Bestands­aufnahme

    Zuerst halte ich dein Angebot gegen das BFSG und gegen die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums. Im Mittelpunkt stehen zwei Fragen: Kaufen oder buchen Verbraucher über deine Website, schließen sie also dort Verträge ab? Und könntest du unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fallen? Meine Antworten bekommst du in Textform, soweit mein Wissen reicht. Dann teste ich deine wichtigsten Seiten mit der Tastatur und einem Prüfwerkzeug.

  2. Angebot und Prüfbericht

    Das Angebot nennt einen Festpreis und listet auf, welche Seiten und Abläufe geprüft und umgebaut werden. Sagst du zu, prüfe ich gemäß EN 301 549, der Europäischen Norm. Im Bericht dazu findest du jede Barriere mit Fundstelle, was sie für deine Kunden heißt und welche Änderung ich vorschlage.

  3. Umbau

    Ich setze den Umbau selbst um, an Vorlagen, Quelltext und Inhalten. Zuerst kommen Bestellung, Buchung und Kontakt dran, weil Kunden dort durchkommen müssen, danach der Rest in der Reihenfolge, die der Prüfbericht vorgibt. Änderungen an Vorlagen und Erweiterungen sind so angelegt, dass sie Updates überstehen. Alternativtexte und Beschriftungen schreibe ich selbst; wenn du willst, siehst du sie vorher.

  4. Nachprüfung und Übergabe

    Jede Änderung teste ich noch einmal mit Tastatur und Screenreader. Danach hast du den aktualisierten Prüfbericht in der Hand und eine knappe Anleitung für alle, die Inhalte einpflegen, damit mit neuen Bildern und Seiten keine Barrieren zurückkommen. Für die Angaben zur Barrierefreiheit, zu denen erfasste Dienstleister verpflichtet sind, nutze ich den Prüfbericht als Grundlage, oder du stellst sie mir zur Verfügung; auf der Website binde ich sie ein.

Wie lange dauert das?Abhängig von Umfang und System

Wie viel Zeit Prüfung und Umbau brauchen

Für die Prüfung musst du je nach Zahl der Seiten und Abläufe mit Tagen bis Wochen rechnen, für den Umbau ebenso. Wenn du willst, legen wir einen Zeitplan fest; die Zeitpunkte darin sind ungefähr. Wichtig für später: Mit neuen Seiten, Bildern oder Erweiterungen können wieder Barrieren auftauchen, und ist dein Angebot vom BFSG erfasst, muss es auf Dauer barrierefrei bleiben. Neues schaue ich mir auf Anfrage noch einmal an.

  1. Zu BeginnGespräch und Bestands­aufnahme
  2. Im AnschlussAngebot und Prüfbericht
  3. DanachUmbau
  4. Zum SchlussNachprüfung und Übergabe
  5. Bei Bedarfneue Inhalte nachprüfen, auf Anfrage
Ein typischer Verlauf.

Ein Onlineshop mit Kundenkonto, Warenkorb und Zahlung braucht in der Regel länger als eine Website ohne Shop.

Was tun, wenn das System nicht mitspielt

Gibt dein System eine Stelle nicht zur Änderung frei, erfährst du das von mir, und wir suchen zusammen nach einer Alternative, etwa einer anderen Erweiterung.

Dass deine Website danach gar keine Barrieren mehr hat, garantiere ich nicht.

Was kostet das?Ein Preis, vorher fest

Barrierefreie Website Gifhorn: Kosten zum Festpreis

Prüfung und Umbau gibt es zum Festpreis. Nachprüfungen neuer Inhalte mache ich nur auf Anfrage, mit jeweils eigenem Angebot.

Prüfung und UmbauFestpreis

Einmal beauftragt, ohne Laufzeit; auch jede Nachprüfung ist ein eigener, einmaliger Auftrag.

Nachprüfung neuer Inhalteauf Anfrage, eigenes Angebot

Was im Festpreis steckt

Der Festpreis umfasst den Prüfbericht, den Umbau aller Stellen, die das Angebot nennt, und das Nachprüfen per Tastatur und Screenreader.

Alle Änderungen sind im Code deiner Website verankert und bleiben, auch ohne Folgeauftrag.

Fehler in meiner Arbeit behebe ich, ohne dir einen neuen Preis zu berechnen.

Für Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot zahlst du nichts, und sie verpflichten dich zu nichts.

Lizenzkosten, zum Beispiel für eine Formular-Erweiterung, kennst du vorher. Was ich nicht verkaufe, sind Overlay-Abos, also Zusatzsoftware, die sich mit eigenem Symbol über deine Website legt.

Extra: Neubau, PDF-Dateien, Untertitel

Lohnt sich bei einer alten Website oder einem alten Shop der Umbau nicht, rate ich zu einer neuen Website oder einem neuen Onlineshop; dort ist Barrierefreiheit ein eigener Baustein. Wenn PDF-Dateien barrierefrei werden oder Videos Untertitel bekommen sollen, hat das im Angebot einen eigenen Preis.

Was den Aufwand bestimmt

  • Wie viele Seiten und Seitenvorlagen es gibt
  • Ob Kunden bestellen, buchen oder sich ein Konto anlegen
  • Auf welchem System die Seite läuft, zum Beispiel WordPress, Shopware oder ein Baukasten
  • Die Menge an Bildern, Grafiken und Formularen
  • Ob deine Markenfarben angepasst werden müssen
  • Ob Module anderer Anbieter für Zahlung oder Termine eingebunden sind

Den Preis legen wir nach der Bestandsaufnahme fest. Er bleibt gleich, auch wenn eine Stelle aufwendiger wird, und leichte Mehrarbeit ist schon drin. Kommen Seiten oder Abläufe dazu, ändert sich Abgesprochenes grundlegend oder stößt eine spätere Nachprüfung in neuen Inhalten auf Barrieren, erfährst du die Mehrkosten vorab.

Auch getrennt buchbar sind der Prüfbericht oder einzelne Arbeiten, zum Beispiel wenn eine Agentur den Umbau macht oder du zuerst Kontraste und Formulare angehen möchtest.

Was zählt: Kunden kommen mit Tastatur und Screenreader durch

Prüfpunkte und Abläufe

  • Wie viele Prüfpunkte jede Seite erfüllt, Seite für Seite im Prüfbericht
  • Ob sich Bestellung, Buchung und Kontakt per Tastatur und Screenreader bis zum Abschluss bedienen lassen
  • Was du sonst noch erfahren möchtest, sofern es sich messen lässt

Reicht allein nicht

  • Volle Punktzahl in einem automatischen Testwerkzeug
  • Ein Overlay: Nach Einschätzung der Überwachungsstellen von Bund und Ländern wird eine Website mit Barrieren dadurch derzeit nicht vollständig barrierefrei
  • Ein „BFSG-konform“-Siegel ohne Prüfbericht
  • Eine einwandfreie Startseite, hinter der die Reservierung hängen bleibt

Eine rechtliche Bewertung enthält der Prüfbericht nicht. Er zeigt erfüllte und offene Prüfpunkte; wie das rechtlich für dein Angebot aussieht, dazu gebe ich dir eine Einschätzung, soweit mein Wissen reicht.

Deine Mitarbeit: Angaben zum Betrieb, Zugänge, Wissen über Bilder

Zu Beginn brauche ich einmal deine Angaben und Zugänge. Danach frage ich nur noch nach, wenn es um Bilder und Abläufe geht; Freigaben gibt es nur, wenn du sie möchtest.

  1. Kundschaft, Beschäftigte und Umsatz

    Für den Abgleich brauche ich von dir: Verkaufst du an Verbraucher oder nur an Firmen, und was können Kunden auf deiner Website abschließen? Außerdem frage ich nach Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen setzt unter zehn Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro voraus. Deine Zahlen gebe ich nicht weiter.

  2. Zugänge zu Website und Shop

    Den Zugang richtest du so ein, wie es dir lieber ist: über eine Einladung, einen eigenen Nutzer oder Zugangsdaten. Jederzeit kannst du mich wieder herausnehmen oder ein neues Passwort setzen; was trennbar ist, läuft auf deinen Namen.

  3. Dein Wissen über die Bilder

    Für einige Alternativtexte brauche ich deine Einschätzung, etwa welches Detail auf einem Zimmerfoto für Gäste wichtig ist.

  4. Abstimmung, auch mit einer Agentur

    Du legst fest, wie eng wir zusammenarbeiten und was du vorher sehen willst, etwa Farbänderungen oder Alternativtexte. Ist eine Agentur beteiligt, kläre ich die Änderungen mit ihr.

Erstgespräch, Bestandsaufnahme und Angebot.
Alle drei kosten dich nichts.