Welche Webseiten müssen barrierefrei sein – der komplette Überblick

Die Frage „Welche Webseiten müssen barrierefrei sein?" beschäftigt seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) immer mehr Unternehmen. Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Websites zur gesetzlichen Pflicht – und zwar nicht nur für Behörden, sondern auch für private Unternehmen. Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf digitale Teilhabe und Inklusion als Menschenrecht verankert. In diesem Beitrag erfährst du genau, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wie du deine barrierefreie Website konkret umsetzen kannst.

Wer muss seine Website barrierefrei machen?

Die Antwort auf die Frage, welche Webseiten barrierefrei sein müssen, hängt davon ab, ob du im öffentlichen oder privaten Sektor tätig bist – und an wen sich dein Angebot richtet. Grundsätzlich gilt: Sowohl öffentliche Stellen als auch viele B2C-Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre digitalen Angebote zugänglich zu gestalten.

Öffentliche Stellen und Barrierefreiheit: Schon länger in der Pflicht

Behörden, Kommunen, Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen müssen ihre Webauftritte bereits seit 2019 barrierefrei gestalten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die auf den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) aufbaut. Übergeordnet regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) den Anspruch auf Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich. Ergänzend definiert die europäische Norm EN 301 549 technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen. Für diese Stellen ist eine barrierefreie Webseite Pflicht – ohne Ausnahme. Außerdem müssen öffentliche Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit (auch Accessibility Statement genannt) auf ihrer Website veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus bereitstellen. Betroffene können sich bei Problemen an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.

Private Unternehmen und barrierefreie Webseiten: Das BFSG ändert alles

Neu ist die Barrierefreiheit Pflicht für private Unternehmen. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die europäische EU-Richtlinie 2019/882 (auch bekannt als European Accessibility Act / EAA) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden und über 2 Millionen Euro Jahresumsatz ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten.

Konkret betrifft das unter anderem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen – Jeder Onlineshop, der Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkauft, muss barrierefrei sein
  • Buchungs- und Kundenportale
  • Banking- und Finanzdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • Streaming- und Mediendienste
  • E-Book-Plattformen und digitale Publikationen
  • Ticketing- und Reisebuchungssysteme

Wenn du über deine Website Verträge abschließt, Produkte verkaufst oder digitale Dienstleistungen anbietest, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen. Das gilt unabhängig davon, ob du dein CMS selbst verwaltest oder eine Agentur beauftragst. Gerade im Bereich E-Commerce wird die Barrierefreiheit zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Welche Webseiten sind von der Barrierefreiheit ausgenommen?

Nicht jede Website fällt unter die BFSG-Pflicht. Ausgenommen sind in der Regel:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Reine B2B-Angebote, die ausschließlich an Geschäftskunden gerichtet sind
  • Interne Anwendungen wie Intranets oder interne Tools (sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind)
  • Rein informative Websites ohne Transaktionsfunktion (hier ist die Rechtslage allerdings noch nicht abschließend geklärt)

Wichtig: Auch wenn du aktuell noch unter die Ausnahme fällst, lohnt sich eine barrierefreie Gestaltung. Sie verbessert die UX Design-Qualität deiner Seite und erreicht mehr Menschen. Außerdem kann sich die Rechtslage jederzeit verschärfen – wer heute schon barrierefrei ist, vermeidet spätere Nachrüstungskosten.

BFSG Anforderungen für barrierefreie Webseiten – was genau verlangt wird

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt keine einzelnen technischen Maßnahmen vor, sondern verweist auf die harmonisierten europäischen Normen, insbesondere die EN 301 549. In der Praxis heißt das: Deine Website muss die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA erfüllen – mittlerweile orientieren sich viele Standards bereits an WCAG 2.2. Die WCAG werden vom W3C (World Wide Web Consortium) herausgegeben und gelten weltweit als Maßstab für digitale Barrierefreiheit.

Die vier WCAG-Grundprinzipien für barrierefreie Webseiten

Die WCAG-Richtlinien basieren auf vier Grundprinzipien, die bestimmen, ob eine Website barrierefrei ist:

1. Wahrnehmbar – Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können. Das bedeutet zum Beispiel: Bilder brauchen aussagekräftige Alt Tags (Alternativtexte im Alt-Attribut), Videos benötigen Untertitel und bei Bedarf eine Audiodeskription. Das Kontrastverhältnis (Farbkontrast) zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen – für großen Text reicht 3:1. Inhalte sollten auch in Leichter Sprache angeboten werden, wenn die Zielgruppe dies erfordert, und für gehörlose Nutzer kann ergänzend Gebärdensprache sinnvoll sein.

2. Bedienbar – Die gesamte Website muss per Tastaturnavigation bedienbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Das schließt ein sauberes Fokus-Management ein: Nutzer müssen jederzeit sehen, welches Element gerade fokussiert ist. Skip Links ermöglichen es, direkt zum Hauptinhalt zu springen, ohne durch die komplette Navigation tabben zu müssen. Achte auch auf Zeitlimits: Wenn deine Seite Sitzungs-Timeouts oder zeitgesteuerte Aktionen enthält, müssen Nutzer diese verlängern oder deaktivieren können. Automatische Inhalte wie Slider oder Karussells sollten pausierbar sein. Besondere Vorsicht gilt bei Animationen: Die Blitzfrequenz darf drei Blitze pro Sekunde nicht überschreiten, da dies bei Menschen mit Epilepsie Anfälle auslösen kann.

3. Verständlich – Navigation und Bedienung müssen konsistent und vorhersehbar sein. Formulare brauchen klare Formular-Labels, die beschreiben, welche Eingabe erwartet wird. Fehlermeldungen sollten konkret erklären, was falsch gelaufen ist und wie der Nutzer das Problem beheben kann. Komplizierte Fachsprache solltest du vermeiden oder erklären – das dient der kognitiven Barrierefreiheit und hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Aufmerksamkeitsstörungen.

4. Robust – Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien kompatibel sein. Dazu gehören Screenreader wie JAWS, NVDA (Windows) oder VoiceOver (macOS/iOS). Semantisches HTML ist hier der Schlüssel: Verwende die richtigen HTML-Elemente (h1-h6, nav, main, aside, button) statt generischer div- und span-Elemente. Ergänzend sorgen ARIA Labels und ARIA Landmarks (WAI-ARIA) dafür, dass dynamische Inhalte korrekt an assistive Technologien kommuniziert werden. Deine Seite muss außerdem zoomfähig sein: Nutzer müssen Inhalte auf mindestens 200 % Vergrößerung skalieren können, ohne dass Funktionalität verloren geht – ein responsives Design unterstützt dies.

Für wen müssen Webseiten barrierefrei sein?

Die Pflicht zur barrierefreien Webseite adressiert reale Barrieren, die Millionen Menschen betreffen:

  • Sehbehinderung und Blindheit – Von leichter Sehbehinderung über Farbenblindheit bis zur vollständigen Blindheit. Betroffene nutzen Screenreader, Bildschirmlupen oder hohe Kontrasteinstellungen. Die Zoomfähigkeit und ein ausreichender Farbkontrast sind für diese Nutzergruppe essenziell.
  • Schwerhörigkeit und GehörlosigkeitSchwerhörige und gehörlose Menschen sind auf Untertitel, Transkripte und visuelle Indikatoren angewiesen. Ergänzend können Videos in Gebärdensprache angeboten werden.
  • Motorische Einschränkungen – Menschen mit Tremor, eingeschränkter Feinmotorik oder Lähmungen navigieren per Tastatur, Sprachsteuerung oder Augensteuerung. Kleine Klickziele und fehlende Tastaturnavigation sind massive Hürden. Eine motorische Einschränkung kann auch temporär auftreten, etwa nach einer Operation.
  • Kognitive Barrierefreiheit – Dazu gehören Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsstörungen oder Legasthenie. Klare Strukturen, Leichte Sprache und konsistente Navigation helfen diesen Nutzern enorm. Die WCAG 2.2 legt besonderen Fokus auf kognitive und Lernbehinderungen.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen. Dazu kommen viele weitere mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen – ein gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Bildschirm oder eine laute Umgebung. Eine barrierefreie Website hilft allen und fördert echte Inklusion und Teilhabe im digitalen Raum.

Barrierefreie Website erstellen – Schritt für Schritt

Wenn du deine Website barrierefrei machen willst, brauchst du einen strukturierten Ansatz. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Bestandsaufnahme: Barrierefreiheit testen und Webseiten-Status ermitteln

Bevor du loslegst, analysiere den aktuellen Stand deiner Website. Ein Accessibility Audit gibt dir einen klaren Überblick. Nutze dafür bewährte Tools zum Barrierefrei testen:

  • Lighthouse Accessibility Score – Direkt in Chrome DevTools integriert, liefert einen schnellen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen.
  • axe DevTools – Eine Browser-Extension, die detaillierte Accessibility-Probleme aufdeckt und nach WCAG-Kriterien kategorisiert.
  • WAVE Tool – Visualisiert Barrierefreiheits-Probleme direkt auf der Seite und macht sie damit greifbar.
  • Colour Contrast Analyser – Ein Desktop-Tool, mit dem du das Kontrastverhältnis beliebiger Farbkombinationen prüfen kannst.

Diese Tools liefern einen guten Ausgangspunkt, ersetzen aber keinen manuellen Test. Automatisierte Prüfungen finden in der Regel nur 30–40 % aller Barrieren. Für ein vollständiges Bild brauchst du zusätzlich manuelle Tests mit Screenreadern und echter Tastaturnavigation.

2. Semantisches HTML als Fundament barrierefreier Webseiten

Die Basis jeder barrierefreien Webentwicklung ist sauberes, semantisches HTML. Das heißt konkret:

  • Überschriften in der richtigen Hierarchie (h1 → h2 → h3, keine Ebene überspringen)
  • Listen als ul/ol, nicht als gestylte Absätze
  • nav für Navigation, main für Hauptinhalt, footer für den Fußbereich – diese Elemente dienen gleichzeitig als ARIA Landmarks, die Screenreadern eine Seitenübersicht ermöglichen
  • button für klickbare Aktionen, a für Links
  • Formular-Labels korrekt mit for-Attribut verknüpft

Wenn du ein CMS wie WordPress mit Elementor nutzt, achte darauf, dass das gewählte Theme semantisches HTML ausgibt. Nicht jedes Theme ist hier vorbildlich – ein barrierefreies Theme spart dir nachträglich viel Arbeit.

3. Farbkontrast, Kontrastverhältnis und visuelle Gestaltung barrierefreier Webseiten

Die visuelle Gestaltung hat enormen Einfluss auf die Barrierefreiheit. Achte auf folgende Punkte:

  • Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (ab 18pt / 14pt fett) – prüfbar mit dem Colour Contrast Analyser
  • Informationen nie ausschließlich über Farbe vermitteln – ergänze immer Icons, Muster oder Text
  • Teste dein Design auf verschiedene Formen der Farbenblindheit (Rot-Grün, Blau-Gelb, Monochromasie)
  • Fokus-Indikatoren müssen deutlich sichtbar sein – der Standard-Browser-Fokus reicht oft nicht

Ein gutes Responsive Webdesign (responsives Design) sorgt zusätzlich dafür, dass Kontraste und Lesbarkeit auf allen Bildschirmgrößen erhalten bleiben. Die Zoomfähigkeit bis mindestens 200 % Vergrößerung ist dabei ein zentrales Kriterium der WCAG.

4. Bilder, Medien und Alt-Attribute barrierefrei einbinden

Jedes informative Bild braucht einen aussagekräftigen Alt-Text (Alternativtext im Alt-Attribut). Rein dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="", damit Screenreader sie ignorieren. Für Videos gilt:

  • Untertitel für gehörlose und schwerhörige Nutzer
  • Audiodeskription für blinde Nutzer, wenn wichtige visuelle Informationen nicht im Ton vermittelt werden
  • Player müssen per Tastatur bedienbar sein
  • Optional: Videos in Gebärdensprache für gehörlose Nutzer bereitstellen

Auch PDF Barrierefreiheit ist ein oft übersehenes Thema: Wenn du PDFs auf deiner Website anbietest (Formulare, Broschüren, AGB), müssen auch diese strukturiert und für Screenreader lesbar sein. Dazu gehören Tags, eine korrekte Lesereihenfolge und Alternativtexte für Bilder im PDF.

5. Tastaturnavigation und Fokus-Management für barrierefreie Webseiten

Teste deine gesamte Website nur mit der Tastatur – ohne Maus. Kannst du jeden Link anklicken? Jedes Formular ausfüllen? Jedes Dropdown öffnen? Wenn nicht, gibt es Handlungsbedarf:

  • Alle interaktiven Elemente müssen per Tab-Taste erreichbar sein
  • Die Tab-Reihenfolge muss logisch sein (folgt dem visuellen Layout)
  • Skip Links am Seitenanfang einfügen, damit Tastaturnutzer die Navigation überspringen können
  • Modale Dialoge müssen den Fokus einfangen (Focus Trapping) und beim Schließen zum auslösenden Element zurückkehren

Besonders für Menschen mit motorischer Einschränkung ist eine lückenlose Tastaturnavigation unverzichtbar. Auch Zeitlimits bei Formularen oder Checkout-Prozessen müssen anpassbar sein, damit alle Nutzer genug Zeit haben.

6. ARIA Labels und WAI-ARIA richtig auf Webseiten einsetzen

WAI-ARIA (Accessible Rich Internet Applications) erweitert HTML um zusätzliche Attribute, die assistiven Technologien helfen, dynamische Inhalte zu verstehen. Typische Einsatzgebiete:

  • ARIA Labels: aria-label und aria-labelledby für Elemente ohne sichtbaren Text
  • aria-expanded für ausklappbare Menüs und Akkordeons
  • aria-live für dynamisch aktualisierte Inhalte (z. B. Warenkorb-Counter, Fehlermeldungen)
  • role für Elemente, deren Funktion nicht aus dem HTML ersichtlich ist
  • ARIA Landmarks wie role="navigation", role="main" oder role="banner" zur Seitenstrukturierung

Wichtig: Die erste Regel von ARIA lautet „Benutze kein ARIA, wenn natives HTML funktioniert." Setze ARIA nur dort ein, wo semantisches HTML nicht ausreicht.

WCAG Richtlinien für barrierefreie Webseiten verstehen – die wichtigsten Kriterien

Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) definieren insgesamt 78 Erfolgskriterien auf drei Stufen: A (Minimum), AA (empfohlen und gesetzlich gefordert) und AAA (optimal). Für die Barrierefreiheit Pflicht nach BFSG musst du Level AA erreichen. WCAG 2.2 ergänzt weitere Kriterien, die besonders die mobile Nutzung und kognitive Barrierefreiheit adressieren – etwa minimale Zielgrößen für Touch-Elemente und konsistente Hilfe-Funktionen.

Die häufigsten Verstöße, die wir bei der Performance Analyse und Barrierefreiheitsprüfung von Websites sehen:

  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte – Betrifft über 50 % aller getesteten Websites
  • Zu geringe Kontraste – Besonders bei hellgrauem Text auf weißem Hintergrund, leicht prüfbar mit dem Colour Contrast Analyser
  • Fehlende Formular-LabelsScreenreader können Eingabefelder nicht zuordnen
  • Leere Links und Buttons – Interaktive Elemente ohne erkennbaren Zweck, oft fehlende ARIA Labels
  • Keine Dokumentensprache – Das lang-Attribut im HTML fehlt
  • Fehlende Skip Links – Tastaturnutzer müssen durch die gesamte Navigation tabben

Barrierefreiheit und SEO – warum barrierefreie Webseiten besser ranken

Eine barrierefreie Website ist gleichzeitig eine suchmaschinenfreundliche Website. Viele Maßnahmen, die du für Barrierefreiheit umsetzt, verbessern direkt deine SEO Optimierung:

  • Semantisches HTML hilft Google, deine Inhalte korrekt zu interpretieren
  • Alt-Texte (Alternativtexte) machen Bilder für die Google Bildersuche auffindbar
  • Klare Überschriftenstruktur verbessert die thematische Zuordnung
  • Schnelle Ladezeiten (ein WCAG-Kriterium) sind ein direkter Rankingfaktor
  • Mobile Optimierung und Responsive Webdesign sind sowohl WCAG-relevant als auch SEO-relevant
  • Untertitel und Transkripte liefern zusätzlichen indexierbaren Text

Wer seine Website barrierefrei macht, investiert also gleichzeitig in bessere Suchmaschinen-Rankings. Umgekehrt gilt: Wer Accessibility ignoriert, verschenkt SEO-Potenzial.

Barrierefreiheit und Datenschutz: Barrierefreie Webseiten zwischen BFSG und DSGVO

Barrierefreiheit und DSGVO haben mehr gemeinsam, als du vielleicht denkst. Beide Regelwerke fordern, dass Nutzer selbstbestimmt mit digitalen Angeboten interagieren können. Konkret bedeutet das:

  • Cookie-Banner müssen per Tastaturnavigation bedienbar und für Screenreader verständlich sein
  • Datenschutzerklärungen sollten in verständlicher Sprache verfasst sein – idealerweise auch in Leichter Sprache, das fordert die DSGVO ohnehin
  • Kontaktformulare brauchen sowohl korrekte Labels (Barrierefreiheit) als auch Datenschutzhinweise (DSGVO)
  • Einwilligungsflüsse müssen auch für Nutzer mit Einschränkungen zugänglich sein

Eine nicht barrierefreie Datenschutzerklärung ist ein doppeltes Risiko: Sie verstößt potenziell gegen das BFSG und erschwert die DSGVO-Konformität. Die Web Security deiner Seite profitiert ebenfalls von strukturiertem, sauberem Code.

Was kostet eine barrierefreie Website – und was kostet es, wenn Webseiten nicht barrierefrei sind?

Die Webdesign Kosten für Barrierefreiheit hängen stark davon ab, ob du eine bestehende Website anpasst oder von Grund auf neu entwickelst:

  • Bestehende Website nachrüsten – Je nach Umfang und Komplexität der Seite ein erheblicher Aufwand. Oft ist ein Website Redesign wirtschaftlicher als das Flicken einzelner Probleme.
  • Neuentwicklung mit Barrierefreiheit von Anfang an – Der Mehraufwand beträgt typischerweise 10–20 % gegenüber einer nicht barrierefreien Entwicklung. Das ist deutlich günstiger als eine spätere Nachrüstung.
  • Accessibility Audit – Eine professionelle Prüfung nach WCAG 2.1/WCAG 2.2 kostet je nach Seitenumfang zwischen 2.000 und 10.000 Euro.
  • Overlay Tools (keine Lösung!) – Viele Anbieter verkaufen JavaScript-Widgets, die angeblich automatisch Barrierefreiheit herstellen. Diese Overlay Tools sind keine valide Lösung und können sogar neue Barrieren schaffen. Sie werden von der Accessibility-Community einhellig abgelehnt und schützen dich nicht vor rechtlichen Konsequenzen.

Die Kosten für Nicht-Barrierefreiheit sind potenziell höher: Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Dazu kommen mögliche Abmahnungen und der Ausschluss einer wachsenden Nutzergruppe.

Barrierefreie Webseite Pflicht – Bußgeld und Abmahnrisiko bei Verstößen

Was passiert, wenn du die Barrierefreiheit Pflicht nach dem BFSG ignorierst?

  • Bußgeld bis 100.000 Euro – Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße ahnden
  • Vertriebsverbote – Im Extremfall kann der Vertrieb eines nicht barrierefreien digitalen Produkts untersagt werden
  • Abmahnrisiko – Wettbewerbs- und Verbraucherverbände können Verstöße abmahnen. Das Abmahnrisiko steigt, je sichtbarer die Barrieren auf deiner Website sind
  • Reputationsschaden – Nutzer, die auf Barrieren stoßen, teilen ihre negativen Erfahrungen
  • Umsatzverluste – Rund 15 % der Weltbevölkerung leben mit einer Behinderung – das ist eine kaufkräftige Zielgruppe

Für öffentliche Stellen existiert zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden. Diese vermittelt zwischen Betroffenen und öffentlichen Einrichtungen, bevor es zu einem formellen Verfahren kommt. Auch private Unternehmen sollten proaktiv eine Erklärung zur Barrierefreiheit (Accessibility Statement) veröffentlichen – das zeigt guten Willen und kann im Streitfall deeskalierend wirken.

Website barrierefrei machen – praktische Checkliste

Nutze diese Checkliste als Ausgangspunkt, um deine Website auf Barrierefreiheit zu prüfen:

Struktur und Semantik

  • Korrekte Überschriftenhierarchie (h1–h6)
  • Semantische HTML-Elemente (nav, main, aside, footer) als ARIA Landmarks
  • Dokumentensprache im lang-Attribut definiert
  • Seitentitel beschreibt den Inhalt

Navigation und Bedienung

  • Komplette Tastaturnavigation möglich
  • Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen interaktiven Elementen
  • Skip Link zum Hauptinhalt vorhanden
  • Logische Tab-Reihenfolge
  • Zeitlimits anpassbar oder deaktivierbar

Visuelle Gestaltung

  • Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 (Text) bzw. 3:1 (großer Text)
  • Vergrößerung bis 200 % ohne Informationsverlust möglich (Zoomfähigkeit)
  • Keine Informationen nur über Farbe vermittelt
  • Blitzfrequenz unter 3 Blitzen pro Sekunde

Medien und Inhalte

  • Alternativtexte (Alt-Attribute) für alle informativen Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Barrierefreie PDFs (PDF Barrierefreiheit)
  • Korrekte Formular-Labels und hilfreiche Fehlermeldungen

Technik

  • Screenreader-Test (mit NVDA, JAWS oder VoiceOver)
  • Lighthouse Accessibility Score über 90
  • Kein Autoplay von Audio oder Video (automatische Inhalte vermeiden)
  • Animations-Steuerung (prefers-reduced-motion)
  • Prüfung mit WAVE Tool und axe DevTools

So hilft dir professionelle Webentwicklung bei barrierefreien Webseiten

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wenn du sicherstellen willst, dass deine Website alle gesetzlichen Anforderungen nach BFSG, BITV 2.0 und WCAG 2.2 erfüllt und gleichzeitig eine hervorragende UX bietet, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Team. Von der initialen Performance Analyse und dem Accessibility Audit über die Webentwicklung bis zur laufenden Betreuung – eine professionelle Umsetzung spart langfristig Zeit und Kosten.

Wirf einen Blick auf unsere Referenzen, um zu sehen, wie wir Barrierefreiheit und modernes Design verbinden. Und wenn du wissen willst, wie eine professionelle Website konkret aussehen kann – wir beraten dich gerne.